Liste der beabsichtigten Leistungsgruppen und potentiellen Regiokliniken

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Versorgungsplanung

Rheinland-Pfalz hat bei der Umsetzung der Krankenhausreform einen wichtigen Schritt erreicht, so sind die Anträge der Krankenhäuser auf Zuweisung der künftigen Leistungsgruppen durch das Gesundheitsministerium abschließend geprüft. Grundlage der Bewertung sind mehr als 1.200 Gutachten des Medizinischen Dienstes Rheinland-Pfalz zur Einhaltung der bundesweit geltenden Strukturqualitätsanforderungen. Darüber hinaus wurden Fallzahlen, Versorgungsdichte, Einzugsgebiete und weitere Kriterien der regionalen Versorgung berücksichtigt. Hinter den beabsichtigten Zuweisungen stehen keinen politischen Bauchgefühle, sondern eine intensive und fachliche fundierte Prüfung.

Mit der Offenlegung der beabsichtigten Leistungsgruppenzuweisung am 1. September 2026 ist Rheinland-Pfalz das erste Bundesland, das diesen Schritt vollzieht. Eine Liste der geplanten Zuweisung der Leistungsgruppen finden sie hier.

Im weiteren Verfahren werden wir mit den Krankenhäusern und weiteren Beteiligten in einen fachlichen Dialog treten und die notwendigen Entscheidungen für die künftige Krankenhausversorgung treffen. Das Gesamtverfahren wird im Jahr 2026 abgeschlossen. Zum 1. Januar 2027 sollen der neue Krankenhausplan Rheinland-Pfalz und die entsprechenden Leistungsgruppenzuordnungen wirksam werden. Uns ist es wichtig die Reform gemeinsam mit den Krankenhäusern zu gestalten. Die Häuser kennen ihre regionale Versorgungssituation und können wichtige Hinweise geben. Gleichzeitig müssen wir den Qualitätsanspruch der Reform konsequent umsetzen. Beides gehört zusammen.

Das Gesamtverfahren soll noch im Jahr 2026 abgeschlossen werden. Die neuen Leistungsgruppenzuordnungen sollen gemeinsam mit dem neuen Krankenhausplan zum 1. Januar 2027 wirksam werden.

Worum geht es bei den Leistungsgruppen?